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Der in der Gesellschaft schwimmende Mensch

 

Der in die Gesellschaft eingetauchte Mensch

 Eine Parabel aus der Mechanik schwimmender Körper.

Essays\Analogie Schiff – Kat. Imp.

Die Lage des Schwerpunktes des Auftriebs (verdrängte Masse der Flüssigkeit)  und Ort des Schwerpunktes des schwimmenden Körpers bestimmen die wirkenden Momente für dessen sichernde Situation.

Liegt trotz geneigtem Körper der Schwerpunkt (S1) rechts von Schwerpunkt des Körpers (S0), so ergibt sich ein wiederaufrichtendes linksdrehendes Moment und der Körper befindet sich in sicherer Situation.[1] Die Lage des Metazentrums im Schnittpunkt von senkrecht gerichteter Auftriebskraft und bleibender Schwerachse des Schwimmkörpers sind also ein Hinweis des „Betriebsverhältnisses“.

Verfolgt man eine weitere Neigung so wandert durch die, sich verschiebende Masse der verdrängten Flüssigkeit, deren  Schwerpunkt (S1) unter (S0) auf der Schwerpunktachse hindurch und es ergibt sich ein rechtswirkendes Drehmoment, welches eine weiter Neigung fordert. Das Schiff, der Schwimmkörper wird unweigerlich versinken. Es wird untergehen!

Während des zunehmenden Neigungsvorgangs wird der kritische Beobachter bemerken, dass das Metazentrum durch die Kraftlinien des stets senkrecht wirkenden und sich bewegenden Auftriebs-Schwerpunkt entlang der Schwerachse des Körpers nach unten in Richtung der Wasserlinie wandert. Kommt er hier unter den oberflächenbestimmenden Punkt (O), dann wechselt sogleich das bisher sichernde Linksmoment in das geschilderte verhängnisvolle Rechtsmoment.

Der Punkt (O) ist hier schicksalsbestimmend! Und das Metazentrum ist wandernder Schicksalsbote.     

Wir halten fest. Die Lage des Metazentrums auf der Schwerachse des schwimmenden Körpers bestimmt dessen Wohl und Wehe.    

Und in einer Parabel nun von der Physik zu Metaphysik – vom eingetauchten Körper zu dem – in der Gesellschaft – schwimmenden Menschen.

 Jedes Einzelwesen Mensch, hier in diesem Beitrag  konnotiert als ein Lebensschiff, navigiert nicht orientierungslos, sondern es erfährt interessegeleitet und  wertegebunden seine Welt. Soweit nichts Neues. Interessen und Werte? Welchen Horizont macht obiger Titel auf?  

Derzeitig über den – in unserer Gesellschaft eingetauchten Menschen – zu schauen, da weiß man nicht, wo ansetzen. Denn statt jede gesellschaftlich auftauchende Idee meinungsbildend zu klären, wird daraus sofort eine Kampfideologie. Beispiele:

Klimaextremismus

Integrität – Diversität – Diskriminierung

Genderpostulate

Kriminalisierung der Großunternehmen

Ausufernde Rassismusvorwürfe u. a.  

Dadurch ist unser äußeres Miteinander sehr komplex geworden.

Fasst man also alle diversen gesellschaftlichen Ziele aktiver wie aggressiver Gruppen unserer Tage und alle, als absolut gesetzten Forderungen an die Zeit begleitet mit ihren zahlreich abgesonderten und grassierenden Gruppen- und Einzelinteressen und begleitenden Manifesten zusammen, so weiß man weder, welcher inneren Ordnung  sie folgen, noch vermag man logische Gesetzmäßigkeiten erkennen. Hier martern die Worte zuweilen den Geist. Man kann deshalb über die Sinnhaftigkeit des diffus sich bietenden und zeitbindenden gesellschaftlichen Feldes nur spekulieren. Was bleibt uns als Basis für gesellschaftlichen Zusammenhalt?

Und wie ein Schiff in stürmischer See und schlingerndem Kurs einen schützenden Hafen ansteuere, so möchte ich diese Frage beantworten. Ich suche eine Insel, vor der man auch heute noch seinen Anker setzen darf. Es ist keine Insel der Seligen, doch geht es um Moral und Gesetz, um Anstand und Regel und als Leuchtturm dazu der bekannte kategorische Imperativ von unserem Immanuel Kant. Wer kenne nicht dessen volkstümliche Variante: Was ich dir nicht tue – das du mir nicht tu!

Und wie ein Schiff im Wasser sich bewegt, nun in meiner kleinen Arbeit aus der Physik der Flüssigkeitsmechanik direkt hinein in die Metaphysik. Oder präziser: Von einer, im Schiffsbau physikalischen Größe vom Metazentrum nun zur Metaphysik.  Lassen Sie sich überraschen!

Der in die Gesellschaft geborene Mensch als darin eingetaucht

Seit jeher von der Natur gefordert, bewegt sich der Mensch aus  existenzsichernden Gründen in Gruppe und Gesellschaft. Notwendig ist er ein soziales Wesen damit er leben – überleben kann. Dies ist sein Grundprinzip im egozentrischen Sein von Selbstbehauptung und Schlüssel zum Leben. Das Selbsterhaltungsstreben ist die wirkliche Wesenheit jedes Dinges und auch des Menschen. 

Auf diese Weise bewegt in Wirklichkeit und Welt muss er stets Menschen, Sachen und Dinge im nahen oder fernen Umfeld bewerten. Das ist sein Tagesgeschäft. Und ständig anströmende Wirklichkeitsunterschiede realisieren sich zu Bewertungsunterschieden und diese gründen seinen Willen zu etwas. Wobei egozentrisch in Sachen Selbstbehauptung nichts wertfrei gesetzt werden kann.

So auf Kürzestformel gebracht ist das ein, im Meer der Gesellschaft schwimmender Mensch. Und hier geht es ihm um eine unabänderliche Sicherung seines Auftriebes bei jedem Wind und Wetter im notwendig sozialen Gemenge des Zusammenlebens in all jenen Dynamiken, welche zwischenmenschlich zusammenhängen.

Und wohl gemerkt. Wir sind beim reinen Gruppen- und Gesellschaftsmenschen mit seinen Grundbedürfnissen aber noch nicht im Bereich seiner Lebens- und Verfahrensregeln. Und hier kann er kein Freibeuter sein, denn in existenzieller Abhängigkeit von anderen ist zwar sein Wille frei, doch bereits mit dessen Zielsetzung wird er das, was er damit erreichen will, schon bewerten müssen mittels:

Absicht – Hinsicht – Einsicht

Warum – Wofür – Mit was?

Zweck – Ziel – Mittel

Denn das Werten lässt das Seiende nicht „sein“, sondern Werten lässt das Seiende lediglich als – Objekt seines Tuns – gelten. Das ist das Maß seiner – und alles andere ausschließend – nur  „seiner“ Dinge. Damit setzt die Lebenswirklichkeit ihre Grenzen. Vermag auch jeder Wille frei sein, die folgende Tat ist es nicht mehr! Und mit jeder auch noch so geringfügigen Aktion ist der Mensch damit in die Welt fremder Wahrnehmung eingetaucht.     

Nun ist er im Reich- Bereich des Sichtens und Wegsehens – der Kräfte und ihren Reflexen – der Umsicht und Weitsicht – Licht und Schatten – und letztendlich im Reich des Handelns und Unterlassens eingetreten. Jetzt ist der Mensch im Medium von Gebräuchen und Sitten, geltenden Moralvorstellungen und Ethikregeln und im herrschenden Gefüge des Gesetzes angekommen. Und Immanuel Kant, unser großer Philosoph subsummiert diese  Bereiche in seiner «Grundlegung zur Metaphysik der Sitten» unter der «Praktischen Vernunft».

  1. I. Kant. Schlüsselsatz:

«Der kategorische Imperativ ist also nur ein einziger, und zwar dieses: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetzt werde.» …

Oder etwas allgemeiner:  Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.

Der kategorische Imperativ fügt außenwirksames Handeln über den freien Willen  ans allgemeine Gesetz, welches unbedingte Geltung fordert. Bleibt der Wille im freien Fluss, fordert Kant einen vorbedingten Brückenschlag zum öffentlichen Gesetz.  Doch in dem Entschluss zu etwas in Erschließung ethischer Prinzipien kommt es  bloß an auf das, was gewollt werde, nicht auf das, was geschieht. Der Wille bleibt privat. Hingegen der Staat, das Gesetz interessieren sich allein für die Tat, sei diese tatsächlich versucht oder ausgeführt.

Aus dieser geteilten Verantwortungs-Setzung von und zwischen Privat und Staat erhebt sich eine wesentliche Unterscheidung, die im Alltagsleben so kaum wahrgenommen wird: Moral und Ethik gehen vom Wollen, Motiv und Absicht aus (aktive Seite)[2]. Hingegen Staat und allgemeine Gesetzgebung gehen von Geschehnis, Tat und Faktum aus – also vom Unrecht leiden (passive Seite) aus.[3]

Erkenntnistheoretisch existiert eine harte Grenze zwischen individuellem Willen und dem Recht und Gesetz. In der Lebenswirklichkeit und Gerichtsalltag ist juristisch diese absolute Grenze aber nicht haltbar. Ohne Unrechtstat ist ein Wille nicht zu betrafen! Und selbst jede Richterin oder Richter, welche eine vertretbare Begründung finden müssen, können keine Gewähr für die erkenntnistheoretische Richtigkeit des resultierenden Urteils bieten. Sogenannte Bewährungsstrafe ist ein Ausweg aus dieser Zwangslage.

Und nun sind wir wieder in der Physik zur Metaphysik. Steht vor Gesetz und Recht ein schwimmender Körper(Mensch) straffällig vor dem Gericht, ist seine Schwimmachse bereits  geneigt. Da, wie oben erwähnt, angebliche Wahrheitsfindung der Rechtsprechung eine relativ „labile“ Verortung ist, würde ein rigides Urteil (Metazentrum unter der Schwimmachse – (O) den Delinquenten unter die Wasserlinie bringen. Um dieses „labile „Moment fehlgehender absolut juristischer Wahrheitsfindung zu stabilisieren, wurde die Bewährungsstrafe eingeführt. Mit ihr bleibt das Metazentrum des Angeklagten oberhalb der Schwimmachse – gleich linksdrehendes Moment. Der Angeklagte erhält ein Urteil, welches ihm eine Chance zum Wiederaufrichten ermöglicht. Er kann in die Perspektive moralischer Praxis wieder zurückfinden. Das ist Kants Brücke über den Fluss.

Ingo R. H. Treuner

Mai 2023

[1] Es gibt ein zurück. Sektor der Bewährung.

[2] Schwimmender Körper (Mensch) Gewicht des Körpers und Auftriebskraft befinden sich im Lot des Metapunktes.   

[3] Metazentrum liegt unter den Drehpunkt O der Schwimmachse. Körper sinkt unweigerlich

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One thought on “Der in der Gesellschaft schwimmende Mensch


  1. Ich habe tatsächlich deine jüngste Arbeit mal angeschaut. Hut ab, da hast du dir schon deine Gedanken auf eine besondere Art dargelegt. Beifall dazu! Bleibe so weiter munter in den speziellen Themen. Die Alltagsthemen sollen nicht zu viel Raum bekommen.

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